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IKT Institut für Komplementärtherapie

Gleichwertigkeitsverfahren KomplementärTherapie

Kursnummer für SBFI - Subjektfinanzierung: 2980

Das Branchenzertifikat KT kann nicht nur über eine Vollausbildung an einer akkreditierten Schule erworben werden. Wenn Sie bereits in einer der für die KomplementärTherapie anerkannten Methoden arbeiten oder sich bereits in der Ausbildung befinden, können Sie ggf. im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens KT das Branchenzertifikat erwerben.

In diesem Verfahren muss ein sogenanntes Dossier erstellt werden. Darin muss der Nachweis geführt werden, dass die Inhalte des Tronc Commun KT durch gleichwertige Kenntnisse und Berufspraxis ausgeglichen werden können. Hierfür hat die OdA KT ein Reglement erstellt, in dem genau gelistet ist, welche Teile des Tronc Commun KT durch wieviele Behandlungen und/oder Berufserfahrung kompensiert werden.

Zudem muss für das Gleichwertigkeitsverfahren ein Essay geschrieben werden. In diesem Essay gilt es, ausgewählte Kompetenzen des Berufsbildes KT in Bezug zur eigenen Praxistätigkeit zu setzen. Dadurch möchte die OdA KT erkennen können, dass die die Ausrichtung der Tätigkeit am Berufsbild und Kompetenzkatalog ausgerichtet ist.

Allerdings gibt es Bereiche innerhalb des Tronc Commun KT, die nicht durch Berufspraxis oder Nachweise kompensiert werden können. Für diese Bereiche finden Sie bei uns die entsprechenden Kurse. Diese dienen nicht nur dazu, die nötigen Nachweise zu erbringen, sondern bereiten Sie insgesamt auf das Gleichwertigkeitsverfahren KT vor.

Tronc Commun: Gleichwertigkeitsverfahren

Derzeit bieten wir keine Kurse in diesem Bereich an.